Wandkalender mit rot markierten Feiertagen auf einem Holztisch
Kurz gefasstBayern hat 13, Berlin und Hamburg haben 10: Welche gesetzlichen Feiertage in welchem Bundesland gelten und warum die Unterschiede so groß sind.

Ratgeber

Feiertage nach Bundesland: Wer hat wie viele?

Deutschland hat neun bundesweite Feiertage – und dann fängt der Flickenteppich an. Zwischen Bayern mit bis zu 13 gesetzlichen Feiertagen und Berlin, Hamburg oder Niedersachsen mit 10 liegen drei arbeitsfreie Tage im Jahr. Der Grund ist historisch: Die meisten Zusatzfeiertage sind kirchlich geprägt und folgen der konfessionellen Landkarte.

Hier siehst du, welche Tage überall gelten, welche nur regional – und wo es sogar innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich ist.

Die neun bundesweiten Feiertage

Diese Tage sind in allen 16 Bundesländern gesetzlich geschützt:

  • Neujahr am 1. Januar
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit am 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober
  • 1. Weihnachtsfeiertag am 25. Dezember
  • 2. Weihnachtsfeiertag am 26. Dezember

Die Zusatzfeiertage je Bundesland

BundeslandGesetzliche FeiertageZusätzlich zu den bundesweiten
Bayern13 (regional)Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (kath. Gemeinden), Allerheiligen, teils Friedensfest Augsburg
Baden-Württemberg12Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Allerheiligen
Saarland12Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz11Fronleichnam, Allerheiligen
Brandenburg11Reformationstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag
Sachsen11Reformationstag, Buß- und Bettag
Sachsen-Anhalt11Heilige Drei Könige, Reformationstag
Thüringen11Reformationstag, Weltkindertag am 20. September
Mecklenburg-Vorpommern11Reformationstag, Internationaler Frauentag am 8. März
Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg10Reformationstag
Berlin10Internationaler Frauentag am 8. März
Hessen10Fronleichnam

Wo es innerhalb eines Bundeslandes verschieden ist

Drei Feiertage gelten nicht flächendeckend, sondern hängen von der Gemeinde ab. Mariä Himmelfahrt am 15. August ist in Bayern nur dort frei, wo überwiegend Katholiken leben – das betrifft rund 1.700 der etwa 2.000 Gemeinden. Das Augsburger Friedensfest am 8. August gilt ausschließlich im Stadtgebiet Augsburg. Und Fronleichnam ist in Sachsen und Thüringen nur in einzelnen katholisch geprägten Gemeinden gesetzlicher Feiertag.

Für Beschäftigte zählt dabei nicht der Wohnort, sondern der Ort der Arbeitsstätte. Wer in Bayern wohnt und in Hessen arbeitet, hat an Mariä Himmelfahrt einen normalen Arbeitstag.

Warum die Unterschiede überhaupt bestehen

Feiertage sind Ländersache. Nur der Tag der Deutschen Einheit ist bundesgesetzlich geregelt, alle anderen stehen in den Feiertagsgesetzen der Länder. Historisch folgten diese Gesetze der Konfession: In katholisch geprägten Ländern blieben Fronleichnam und Allerheiligen erhalten, in evangelisch geprägten der Reformationstag.

Bewegung gab es zuletzt 2017 und 2018. Der Reformationstag war 2017 einmalig bundesweit frei – zum 500. Jubiläum. Danach führten ihn Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dauerhaft ein. Berlin entschied sich stattdessen für den Frauentag, Thüringen 2019 für den Weltkindertag.

Was das für die Urlaubsplanung bedeutet

Wer Brückentage nutzt, profitiert von den regionalen Feiertagen doppelt – vorausgesetzt, sie fallen nicht ohnehin aufs Wochenende. Fronleichnam und Christi Himmelfahrt liegen immer auf einem Donnerstag, der Freitag danach ist also der klassische Brückentag. Allerheiligen und der Reformationstag wandern dagegen durch die Woche und sind in manchen Jahren wertlos.

Eine Besonderheit gilt für den Buß- und Bettag: Er ist nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag, aber in allen Bundesländern haben Schülerinnen und Schüler in Bayern an diesem Tag schulfrei – ohne dass Eltern automatisch frei bekommen.

Feiertag am Wochenende – gibt es Ersatz?

Nein. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, gibt es in Deutschland keinen Ersatztag. Das trifft vor allem die festen Termine: Neujahr, den 1. Mai, den 3. Oktober und die Weihnachtsfeiertage. Die beweglichen Feiertage rund um Ostern und Pfingsten liegen dagegen immer auf einem Freitag, Sonntag oder Montag und können nie ganz verfallen.

In Jahren mit ungünstiger Lage verlieren Beschäftigte dadurch spürbar Zeit. Wer im Schichtdienst arbeitet, hat oft eine tarifliche Regelung, die einen freien Tag ausgleicht – im normalen Arbeitsvertrag steht das aber praktisch nie.

Was am Feiertag gilt

  • Arbeitsverbot: An gesetzlichen Feiertagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden, mit Ausnahmen für Pflege, Gastronomie, Verkehr, Rettungsdienste und einige weitere Branchen.
  • Lohnfortzahlung: Der Feiertag wird bezahlt wie ein Arbeitstag – ein Zuschlag ist gesetzlich nur für Arbeit an diesem Tag vorgesehen, und auch dann nur, wenn Tarif oder Vertrag ihn regeln.
  • Urlaub: Ein Feiertag innerhalb des Urlaubs wird nicht vom Urlaubskonto abgezogen.
  • Krankheit: Wer am Feiertag krank ist, bekommt Entgeltfortzahlung nach dem Feiertagsrecht, nicht nach dem Krankheitsrecht.

Für stille Feiertage gelten zusätzliche Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen – welche Tage das sind und wie streng die Regeln ausfallen, unterscheidet sich wiederum von Bundesland zu Bundesland.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Titelbild: KI-generiert.

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